google-reviews
01577 00 59 275 Mo-Sa: 08:00 - 18:00 Uhr
01577 00 59 275

Umzug von der Steuer absetzen: Wie funktioniert das?

Autor: Jasmin Sehic Veröffentlicht am: Januar 19, 2021 Kategorie: Ratgeber Aktualisiert: 16. August 2023 Lesezeit: 3 minuten
user-image

Jasmin Sehic

Umzugsexperte seit 2005.
Umzugscheckliste

Wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen geschieht, dann können die Umzugskosten von der Steuer abgesetzt werden. Bei beruflich bedingten Umzugskosten werden diese Verbindlichkeiten nämlich als Werbungskosten vom Finanzamt anerkannt. Es ist aber wichtig, dass das Finanzamt dies auch so akzeptiert – es ist sicherlich empfehlenswert, wenn sich zuvor mit einem Steuerberater unterhalten wird.

Prinzipiell ist die sogenannte Umzugskostenpauschale aber sicherlich eine gute Möglichkeit, um den eigentlich so teuren Umzug innerhalb seiner Verbindlichkeiten zu reduzieren. In diesem Artikel werden wir aber dazu noch die Möglichkeit erläutern, ob die Umzugskostenpauschale tatsächlich eine gute Idee ist oder ob doch eher einzelne Belege eingereicht werden sollten.

Kann der Umzug von der Steuer abgesetzt werden?

Der beruflich bedingte Umzug kann teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Ein beruflicher Umzug ist es dann, wenn sich die tägliche Fahrzeit zur Arbeit um mindestens eine Stunde verringert. Diese Umzüge fallen zumeist in die Kategorie der Mitarbeiterumzüge.

Als ein beruflicher Umzug wird dieser auch anerkannt, wenn Sie einfacher mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln die Arbeit erreichen, selbiges aber auch, wenn damit eine doppelte Haushaltsführung verhindert wird.

Selbstverständlich gibt es auch eine Regelung dazu, wenn der Arbeitgeber den Sitz wechselt. Die weitere Anfahrt stellt hier auch einen Grund dar, weshalb ein Umzug dann von der Steuer abgesetzt werden kann. Selbiges auch, wenn Sie von einem langen Auslandsaufenthalt zurück nach Deutschland ziehen.

Wie können die Umzugskosten steuerlich geltend gemacht werden?

Die Umzugskosten können als Werbungskosten innerhalb der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, hierdurch reduziert sich die Steuerlast. Es ist empfehlenswert, wenn mit einer Steuersoftware gearbeitet wird, diese kann wiederum auch von der Steuer abgesetzt werden.

Damit die Umzugskosten aber auch tatsächlich anerkannt werden, sollten auch Belege eingereicht werden. Wenn allerdings keine Belege vorgezeigt werden können, dann greift die Umzugskostenpauschale – die Bestimmungen sind im Bundesumzugskostengesetz verankert.

Einzelne Belege einreichen oder die Pauschale in Anspruch nehmen?

Die Umzugskostenpauschale erleichtert es den Umzug steuerlich geltend zu machen, da immerhin auch keine Belege eingereicht werden müssen. Allerdings sollten dennoch alle Belege gesammelt werden, denn wenn die Kosten höher ausfallen, dann ist dieser Schritt sinnvoller als die Umzugskostenpauschale.

Die Umzugskostenpauschale steht laut dem Bundesumzugskostengesetz sowohl Alleinstehenden als auch Verheirateten zu. Sofern Kinder im Haushalt leben, kann die Umzugskostenpauschale pro Person erhöht werden. Die Beträge hierfür ändern sich aber regelmäßig.

Welche Umzugsbelege sind wichtig?

Wenn Sie einzelne Umzugsbelege von der Steuer absetzen möchten, dann müssen die Belege auch verschiedene Ausgaben deklarieren. Das gilt für jede Art von Privatumzug, so auch für den Seniorenumzug. Erfahrungsgemäß werden dabei nur selten die Umzugskosten von der Steuer abgesetzt.

Folgende Belege sind wichtig:

  • Fahrtkosten für die Wohnungsbesichtigung (30 Cent Kilometerpauschale)
  • Doppelte Mietkosten, wenn eine vorzeitige Kündigung nicht möglich ist
  • Kosten für den Möbeltransport (auch Umzugsversicherung)
  • Anschaffungskosten (z. B. für neuen Herd)
  • Reparaturkosten bei Transportschäden
  • Für vertragliche Schönheitsreparaturen für die alte Wohnung

Fazit

Die Umzugskosten von der Steuer absetzen ist eine Möglichkeit, um die Verbindlichkeiten zu reduzieren. Die Umzugskostenpauschale oder generell die Option die Kosten von der Steuer abzusetzen ist eine Hilfestellung vom Staat, damit die Verbindlichkeiten zu keinen Einschränkungen führen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

*

*